AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

für sämtliche angebotene Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser dieser Homepage

Stand: 14.07.2021

 

Immobilien&Verwaltungsservice Grytzan,

Bahnhofstr. 24, 19395 Zarchlin

0172/3783226

info@schoenerurlaub-mv.de

UstNr. DE340768621

nachstehend „Gastgeber“ genannt

 

 

1.    Geltungsbereich

 

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers.

 

1.2  Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gastgeber und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2.    Zustandekommen des Vertrages

 

2.1  Der Mietvertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch den Gastgeber angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung.

 

Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfogen.


2.2  Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3  Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers.

 

3.    Preise und Leistungen

 

3.1 Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2  Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers gegenüber Dritten.

 

3.3  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4  Die Preise können vom Gastgeber geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Gastgeber dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen des Gastgebers sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Gastgeber bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 15 EUR erheben.

 

3.6  Der Gastgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gastgeber ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in den Fewo`s oder Ferienhäuser aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7  Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

 

4.    Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Der Gastgeber räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

–      Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat Der Gastgeber Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

–      Der Gastgeber hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

–      Sofern der Gastgeber die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Gastgeber zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Gastgeber ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Gastgeber durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

 

4.2  Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gastgeber rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3  Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Gastgeber dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Gastgeber keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gastgeber. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.


5.    Rücktritt des Gastgebers

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Gastgeber ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2  Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Gastgeber gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3  Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

 –      höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

 –      Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

 –      der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist;

 

 –      eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

 –      ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

–      der Gastgeber von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gastgebers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gastgebers gefährdet erscheinen;

 

–      der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

–      ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. An- und Abreise

 

6.1  Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Gastgeber hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2  Gebuchte Einheiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3  Gebuchte Einheiten sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gastgeber das Recht, gebuchte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gastgeber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4  Am vereinbarten Abreisetag sind die Einheiten dem Gastgeber spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7.    Haftung

 

7.1  Der Gastgeber haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Gastgeber ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3  Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gastgebers, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

 

7.4  Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Gastgeber ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

7.5  Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8.    Schlussbestimmungen

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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